AGB
§1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Firma 1st-Rootserver.de (im folgenden 1st) erbringt seine Dienste ausschliesslich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn 1st sie schriftlich bestätigt.
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der 1st, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschliesslich
dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag über die Nutzung von 1st-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch 1st zustande.
1st kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der
Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
(2) Soweit 1st sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
Ferner besteht zwischen den Kunden der 1st kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares
Vertragsverhältnis.
§2.1 Widerrufsrecht
(1) Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
1st-Rootserver.de
Maximilian-Kaller-Str. 28
D - 12279 Berlin
Tel.: +49 (0)30 3948836
Fax: +49 (0)30 39030376
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen Leistungen zurückzugewähren.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende
der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung (z.B. Domainregistrierung, Account-Einrichtung und -freischaltung etc.)
begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B. Download von Softwareprogrammen, Online-Aufträge im Rahmen
der Echtzeitbestellung, Onlinebestellungen, etc.).
§3 Kündigung
(1) Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden jeweils für mindestens 1 Monat
Nutzungsperiode abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.
(2) Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss 1st falls im
Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode - schriftlich per Einschreiben
zugehen.
(3) Sofern keine Kündigung bis mindestens einen Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert
sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Monat.
§4 Leistungsumfang
(1) 1st ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und der Nutzung von
Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den dem Grundvertrag beigefügten Anlage(n).
(2) Soweit 1st entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung- eingestellt
werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die 1st-Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
(a) 1st innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
(b) 1st unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten;
(c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die 1st-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu
unterlassen;
(d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig
oder künftig für die Teilnahme am 1st-Netz erforderlich sein sollten.
(e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen;
(f) 1st erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Massnahmen zu
treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der
Störung erleichtern und beschleunigen;
(g) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die 1st durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen
Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im
Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;
(h) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, zuzüglich der gesetzlich
gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen;
(i) 1st entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu
erstatten.
(2) Verstösst der Kunde gegen die in Abs. 1Lit. (b) und (c) genannten Pflichten, ist 1st sofort und in den übrigen
Fällen mit Ausnahme von Lit. (h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer
Frist zu kündigen.
(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden.
Verstösse gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§6 Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der 1st-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung durch 1st gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäss in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und
Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der 1st-Dienste durch Dritte entstanden sind.
§7 Zahlungsbedingungen
(1) 1st stellt dem Kunden die im Grundvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden
Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die
Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils zu Beginn des Folgemonats.
(2) Die vereinbarten Entgelte sind monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das
Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes
berechnet.
(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der
Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.
(4) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt von 1st sind vom Kunden
zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf 1st-Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung
etc.) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
(5) 1st wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und - soweit verfügbar - in elektronischer Form
zukommen lassen.
(6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach
Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist 1st berechtigt, eine
Bearbeitungsgebühr zu erheben.
§8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche der 1st kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem
abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die 1st die Leistungen
wesentlich erschwerten oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der
deutschen Bundespost TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der 1st oder deren Unterlieferanten,
Unterauftragnehmern bzw. bei den von 1st autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP´s) eintreten - hat 1st auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen 1st, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte
und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem
Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche
Behinderung liegt vor, wenn
(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die 1st-Infrastruktur zugreifen und
dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten
Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer ausserhalb des Verantwortungsbereiches der 1st liegende Störung erfolgt
keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn 1st oder einer seiner
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der
Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§9 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist 1st berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass 1st eine höhere Zinsenlast nachweist.
(2) 1st kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der
Zahlungsverzug über mehr als 2 Monat erstreckt und 1st gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt
in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt 1st vorbehalten.
§10 Verfügbarkeit der Dienste
(1) 1st bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende
Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. 1st wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im
Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
(2) 1st unterhält eine Hotline, die telefonisch oder via Electronic-Mail erreicht werden kann. Die Hotline ist werktags in
der Zeit von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr besetzt. Ausserhalb dieser Zeiten werden Aufzeichnungsverfahren zur Entgegennahme von
Nachrichten eingesetzt. Die entsprechenden Ansprechstellen für den Kunden sind in § 14 und im Grundvertrag festgehalten.
(3) 1st garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten Electronic-Mail-Nachrichten von 99%
per annum.
§11 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die 1st unterbreiteten Informationen nicht als
vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass 1st seine
Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich 1st Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist 1st berechtigt, die Teilnehmerdaten
offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(4) 1st steht dafür ein, dass alle Personen, die von 1st mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die
einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der
Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der 1st-Dienste nicht für ihn oder den Dritten
bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden
Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
§12 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber 1st wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fährlässiges Handeln vorliegt. Die
Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(2) 1st haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von
Arbeitskämpfen 1st-Leistungen unterbleiben. 1st haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte
Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
(3) 1st haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren
Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender
rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschliessen, ist sie bei Schäden,
die
(a) durch die Inanspruchnahme von 1st-Diensten,
(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch 1st,
(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch 1st,
(d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens 1st,
(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch 1st nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren
Dienstgebühren der TELEKOM, beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen
beschränkt sich die Haftung der 1st für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1-fachen Betrag des
vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.
(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die 1st oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige
Verwendung der 1st-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§13 Zusätzliche Bestimmungen
(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne 1st-Dienstleistungen unterliegen nicht diesen
Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der 1st.
(a) Produktlieferungen für kaufmännisch/-gewerbliche Besteller,
(b) Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten,
(c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten.
(2) Unter sonstige Aufträge fallen
(a) Hardware-Lieferung
(b) Software-Lieferung
(c) Dienstleistungen, mit Ausnahme des § 4 beschriebenen Leistungsumfanges.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus
und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschliesslich
Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen
des Vertrages ist der Sitz der 1st.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschliesslich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu
wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
1st-Rootserver.de
Maximilian-Kaller-Str. 28
D - 12279 Berlin
Tel.: +49 (0)30 3948836
Fax: +49 (0)30 39030376
eMail: info [at] 1st-rootserver.de
(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind
auch die Rechtsnachfolger der 1st-Kunden gebunden.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder
zumindest nahekommenden Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit
der Bestimmungen entsprechend.
Stand 01.08.2004